BGH : Austauschgeschäft – keine Anfechtung wegen unentgeltlicher Leistung bei gemeinsamem Irrtum über die Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung
Der BGH hat mit Urteil vom 15.9.2016 - IX ZR 250/15 – entschieden: Entrichtet der Schuldner den vereinbarten Kaufpreis für einen nach den tatsächlichen Gegebenheiten objektiv wertlosen GmbH-Geschäftsanteil an den Verkäufer, scheidet eine Anfechtung wegen einer unentgeltlichen Leistung aus, wenn beide Teile nach den objektiven Umständen von einem Austausch-Marktgeschäft ausgegangen und in gutem Glauben von der Werthaltigkeit des Kaufgegenstands überzeugt sind.