OLG Frankfurt: Aussonderungsrecht am Kapitalanlagekonto
Mit Urteil vom 18.2.2010 - 16 U 176/09 - hat das OLG Frankfurt entschieden: Bei Einzahlungs- und Brokerkonten einer Kapitalanlagegesellschaft handelt es sich um Treuhandkonten, die der Aussonderung der Anleger nach § 47 S. 1 InsO unterliegen.