OLG Koblenz: Außerordentliche Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen Nichterreichung von Mindestumsätzen ist unwirksam (Entscheidungsreport)
OLG Koblenz, Urteil vom 22.4.2010 – 2 U 352/09 Zum Entscheidungsreport
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Das Anknüpfen einer außerordentlichen Kündigung eines Vertragshändlervertrages an einen zu erzielenden Mindestumsatz stellt eine unangemessene Benachteiligung des Händlers (Distributor) dar, da die Klausel auch dann eine außerordentliche Kündigung des Händlervertrages (Distribution Agreement) ermöglicht, wenn der Händler sich nach besten Kräften bemüht hat, das festgesetzte Absatzziel zu erreichen, es aber gleichwohl aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen verfehlt hat.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Thilo von Bodungen, LL.M. (NYU), Dr. Christian Wurzbacher, LL.M.oec. (Jena), RAe, Hogan Lovells LLP, München