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Wirtschaftsrecht
19.02.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Ausnutzung der Unterscheidungskraft einer Marke - Otto Cap

Der BGH hat mit Urteil vom 31.10.2013 - I ZR 49/12 - entschieden:


a) Waren und Einzelhandelsdienstleistungen, die sich auf diese Waren beziehen, können im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ähnlich sein.


b) Die Ausnutzung der Unterscheidungskraft ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG setzt kein subjektives Element auf Seiten des in Anspruch genommenen Dritten voraus.

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