BaFin: Auslegungsschreiben zur Bestimmung der Anlegergruppe („Zielmarkt“) veröffentlicht
Die BaFin hat ihr Auslegungsschreiben zur Bestimmung der Anlegergruppe („Zielmarkt“) in Verkaufsprospekten und Vermögensanlagen-Informationsblättern nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) veröffentlicht. Das Auslegungsschreiben konkretisiert, welche Angaben der Verkaufsprospekt und das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) enthalten müssen, um die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Inhalt zu erfüllen. Denn seit 3.1.2018 ist in Verkaufsprospekten für Vermögensanlagen die Anlegergruppe anzugeben, auf welche die Vermögensanlage abzielt. Dies betrifft vor allem den Anlagehorizont des Anlegers und seine Fähigkeit, Verluste zu tragen, die sich aus der Vermögensanlage ergeben könnten.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Ausübung von Optionen nach der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze am 14.7.2018 ist auch eine entsprechende Angabe in VIBs zu machen.
Die öffentliche Konsultation zum Auslegungsschreiben fand vom 3.-17.8.2018 statt.
(Aktuelle Meldung BaFin vom 16.10.2018)