EuGH: Auslegung von Art. 24 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren
Der EuGH hat mit Urteil vom 19.9.2013 - Rs. C-251/12 - wie folgt entschieden: Art. 24 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1346/ 2000 des Rates vom 29.5.2000 über Insolvenzverfahren ist dahin auszulegen, dass eine Zahlung, die im Auftrag eines Schuldners, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, an einen Gläubiger dieses Schuldners erfolgt ist, nicht vom Anwendungsbereich dieser Bestimmung erfasst wird.