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Wirtschaftsrecht
09.10.2018
Wirtschaftsrecht
BGH: Auslegung einer im Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft vereinbarten Mehrheitsklausel

Der BGH hat mit Urteil vom 11.9.2018 – II ZR 307/16 – entschieden: Eine im Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft vereinbarte Mehrheitsklausel, die unter dem Vorbehalt abweichender gesetzlicher Bestimmungen steht, ist typischerweise dahin auszulegen, dass die Mehrheitsklausel dispositiven gesetzlichen Regelungen vorgeht.

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