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Wirtschaftsrecht
04.04.2013
Wirtschaftsrecht
OLG Düsseldorf: Auslegung einer Vollmacht zur Anmeldung ins Handelsregister

Das OLG Düsseldorf entschied in seinem Beschluss vom 25.2.2013 – I-3 Wx 13-14/13 - wie folgt: 1. Zur Auslegung der Beschränkung einer Anmeldevollmacht eines in eine Publikums KG eintretenden Kommanditisten ins Handelsregister (hier: „Die Vollmacht berechtigt nicht, eine Erhöhung der Kommanditeinlage zu Lasten der Kommanditisten durchzuführen.“). 2. Bei mehreren Möglichkeiten der Auslegung einer Vollmacht zur Anmeldung ins Handelsregister gilt im Zweifel der geringere Umfang der Vollmacht, d. h. die umfangreichere Einschränkung. 3. Bekräftigt der rechtskundig (hier: durch einen Notar) vertretene Beschwerdeführer seine Rechtsauffassung zur Auslegung der Vollmacht und einem hieraus abgeleiteten Nichtbestehen von Eintragungshindernissen im Sinne der Zwischenverfügung ernsthaft und endgültig (hier: „Ihre Auslegung … ist so abseitig, dass vor Ihnen noch niemand auf diese Auslegung gekommen ist.“), so ist für eine Aufrechterhaltung der Zwischenverfügung kein Raum mehr, sondern über den Eintragungsantrag zu entscheiden.

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