EuGH: Auslegung der Richtlinie über Insider-Geschäfte
Der Gerichtshof hat auf Vorlage des Brüsseler Appellationshofs mit Urteil vom 23.12.2009 - Rs. C-45/08 - über mehrere Fragen im Zusammenhang mit der Richtlinie über Insider-Geschäfte entschieden. U. a. hat er entschieden, dass das Verbot von Insider-Geschäften dann anwendbar ist, wenn ein primärer Insider, der eine Insider-Information besitzt, von dem Vorteil, den ihm diese Information verschafft, bei Vornahme eines mit dieser Information zustimmenden Geschäfts auf dem Markt ungerechtfertigt Gebrauch macht.
Volltext des Urteils: //BB-Online BBL2010-65-1 unter www.betriebs-berater.de
Hinweis der Redaktion: Vgl. dazu demnächst den Kommentar von Voß.