R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
04.07.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Auslagenersatzklausel in AGB-Sparkassen und AGB-Banken unwirksam

Mit Urteil vom 8.5.2012 - XI ZR 437/11 - hat der BGH entschieden: Die dem Muster von Nr. 12 Abs. 6 AGB-Banken nachgebildete Klausel einer Bank

„Die Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut)."

ist im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 10. 11.1988 - III ZR 215/87, WM 1989, 129).

stats