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Wirtschaftsrecht
22.12.2017
Wirtschaftsrecht
BGH : Ausgleichzahlung bei Verspätung des für einen annullierten Flug angebotenen Ersatzfluges

Der BGH hat mit Urteil  vom 10.10.2017 – X ZR 73/16 – entschieden: a) Bietet ein Luftverkehrsunternehmen bei einer Annullierung entsprechend seiner Verpflichtung aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. a, Art. 8 Abs. 1 FluggastrechteVO eine anderweitige Beförderung zum Zielort an, ist es hinsichtlich des annullierten Fluges weiterhin ausführendes Luftfahrtunternehmen im Sinne des Art. 2 Buchst. b FluggastrechteVO.

b) Ein Luftverkehrsunternehmen wird bei einer Annullierung nur dann von seiner Pflicht zur Ausgleichsleistung befreit, wenn der angebotene Ersatzflug dem Fluggast nicht nur bei planmäßiger Durchführung, sondern tatsächlich die Möglichkeit eröffnet, das Endziel innerhalb des durch Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Nr. ii und Nr. iii FluggastrechteVO vorgegebenen Rahmens zu er-reichen.

c) Die Ausgleichspflicht des einen Flug annullierenden Luftverkehrsunternehmens besteht unabhängig davon, ob der Fluggast gegen das den angebotenen Ersatzflug ausführende Luftverkehrsunternehmen Ausgleichsansprüche wegen Verspätung geltend machen könnte.

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