BGH: Ausgleichsanspruch bei Übernahme von Bürgschaften zu unterschiedlichen Höchstbeträgen für Gesellschaftsverbindlichkeiten durch GmbH-Gesellschafter
Der BGH hat mit Urteil vom 27.9.2016 – XI ZR 81/15 - entschieden: Übernehmen Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für eine Verbindlichkeit der Gesellschaft Bürgschaften bis zu unterschiedlichen Höchstbeträgen, richtet sich die Höhe des Innenausgleichs grundsätzlich nach dem Verhältnis der mit den Bürgschaften jeweils übernommenen Höchstbeträge.