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Wirtschaftsrecht
14.12.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Ausgangskontrolle bei Einsatz eines Telefaxgerätes

Mit Beschluss vom14.10.2010 – IX ZB 34/10 – hat derBGHentschieden:ÜberträgteineKanzleiangestellte die anzuwählende Telefaxnummer des Gerichts aus einem in der Akte befindlichen Schreiben des Gerichts in einenfristgebundenen Schriftsatz, erfordert die Ausgangskontrolle, die Richtigkeit der gewählten Nummer auch darauf zu kontrollieren, ob sie tatsächlich einem Schreiben des Empfangsgerichts entnommen wurde. Wird diese Kontrolle versäumt, ist in Altfällen gleichwohl Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, weil in der Rechtsprechung des BGH eine Prüfung, ob die der Akte entnommene Nummer aus einem Empfängerschreiben stammt, teils für entbehrlich erachtet wird.

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