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Wirtschaftsrecht
05.01.2015
Wirtschaftsrecht
BGH: Aufteilung einer unionsrechtlichen Kartellgeldbuße unter Gesamtschuldnern – Calciumcarbid-Kartell II

Der BGH hat mit Urteil vom 18.11.2014 - KZR 15/12 - entschieden: a) Der interne Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern einer von der Kommission festgesetzten Geldbuße richtet sich bei Anwendbarkeit deutschen Rechts nach § 426 Abs. 1 BGB. 

b) Soweit die Gesamtschuldner keine Vereinbarung über die Ausgleichsansprüche getroffen haben, sind diese nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessen, insbesondere anhand der individuellen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge der Beteiligten sowie der für die Bemessung der Geldbuße maßgeblichen Tatsachen.

 

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