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Wirtschaftsrecht
28.02.2014
Wirtschaftsrecht
OLG Jena: Aufrechnungsausschluss – Verrechnungsabrede zwischen Insolvenzverwalter und Insolvenzgläubiger

Das OLG Jena hat mit Urteil vom 29.1.2014 – 2 U 204/13 - entschieden: Eine Abrede zwischen dem Insolvenzverwalter und einem Insolvenzgläubiger verstößt gegen den Schutzzweck des § 96 Abs. 1 InsO, wenn sie dem Insolvenzgläubiger gestattet, gegen Forderungen, die erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen ihn entstanden sind, mit derzeit noch nicht genau ermittelten Forderungen aufzurechnen, die er vor dem Insolvenzfall gegen den Schuldner erworben hat.

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