BGH : Aufrechnung mit rückständigen Steuerforderungen – Wissenszurechnung der beteiligten Behörden
Der BGH hat mit Beschluss vom 26.6.2014 - IX ZR 200/12 - entschieden: Das im maßgeblichen Zeitpunkt vorhandene Wissen der Finanzbehörde wird einer anderen Behörde desselben Rechtsträgers auch dann zugerechnet, wenn diese die Informationen erst im Laufe des Rechtsstreits zum Zwecke der Aufrechnung einholt.
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