BGH: Aufnahme eines durch Insolvenzverfahrenseröffnung unterbrochenen Patentnichtigkeitsverfahrens
Mit Zwischenurteil vom 23.4.2013 - X ZR 169/12 - hat der BGH entschieden: Das durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Patentinhabers unterbrochene Patentnichtigkeitsverfahren betrifft im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 1 InsO die Aussonderung eines Gegenstands aus der Insolvenzmasse und kann daher sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Kläger aufgenommen werden.