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Wirtschaftsrecht
07.08.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Aufnahme des durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Prozesses

Der BGH hat mit Urteil vom 3.7.2014 –IX ZR 261/12 - entschieden: Der Gläubiger kann den wegen einer Insolvenzforderung geführten und durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Rechtsstreit erst aufnehmen, wenn die Forderung im Insolvenzverfahren an-gemeldet und geprüft worden und bestritten geblieben ist.

 

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