R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
16.11.2016
Wirtschaftsrecht
BGH: Auflösung einer stillen Gesellschaft – Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen

Mit Urteil vom 20.9.2016  – II ZR 120/15 – hat der BGH entschieden: Wird eine (hier: mehrgliedrige atypisch) stille Gesellschaft aufgelöst, sind die stillen Gesellschafter zur Rückzahlung der ihnen zugeflossenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen an den Geschäftsinhaber verpflichtet, wenn dieser Rückzahlungsanspruch im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.

stats