OLG Naumburg: Auflösung einer Zweipersonengesellschaft
Mit Urteil vom 5.4.2012 - 2 U 106/11 - hat das OLG Naumburg entschieden: Bei einer Zweipersonengesellschaft, die auf die persönliche Zusammenarbeit der Gesellschafter angelegt und angewiesen ist, kommt eine Auflösung der Gesellschaft durch Urteil auch in Betracht, wenn festgestellt werden kann, dass Zerwürfnisse zwischen den Gesellschaftern eine gedeihliche Zusammenarbeit unmöglich machen. Die Auflösungsklage kann nur dann Erfolg haben, wenn der Gegner der Klage nicht darlegen und erforderlichenfalls beweisen kann, dass den Belangen des Auflösungsklägers in einer für ihn zumutbaren Weise durch eine für die anderen Gesellschafter weniger einschneidende Maßnahme Rechnung getragen werden kann (hier: abgelehnt für die Inanspruchnahme eines gesellschaftsvertraglichen Kündigungsrechts).