BGH: Auflösung einer Publikums-GbR vor Wirksamwerden der Kündigung durch Gesellschafter
Der BGH hat mit Urteil vom 6.2.2018 - II ZR 1/16 – entschieden: Wird eine Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts nach einer Kündigung vor Eintritt der Kündigungswirkung aufgelöst, scheidet der kündigende Gesellschafter, sofern dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes entnommen werden kann, nicht aus, sondern verbleibt in der Liquidationsgesellschaft.