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Wirtschaftsrecht
23.05.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über Risiken des Beitritts zum Mietpool

Mit Urteil vom 18.3.2008 - XI ZR 246/06 - hat der BGH seine Entscheidung vom 20.3.2007 - XI ZR 414/04, BB 2007 bestätigt und ausgeführt:  Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen können die finanzierende Bank, die den Beitritt des Darlehensnehmers zu einem für das Erwerbsobjekt bestehenden Mietpool zur Voraussetzung der Darlehensauszahlung gemacht hat, Aufklärungspflichten wegen eines durch sie bewusst geschaffenen oder begünstigten besonderen Gefährdungstatbestands bei Hinzutreten spezifischer Risiken des konkreten Mietpools treffen.

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