BGH: Aufklärungspflicht der als Kaufkommissionärin des Kunden auftretenden Bank über Vertriebsvergütung
Der BGH hat mit Urteil vom 24.9.2013 - XI ZR 204/12 - entschieden:
Eine beratende Bank, die als Kaufkommissionärin dem Kunden für die Beschaffung eines empfohlenen Wertpapiers eine Provision in Rechnung stellt, hat den Kunden über eine Vertriebsvergütung von Seiten der Emittentin des Wertpapiers aufzuklären.