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Wirtschaftsrecht
21.07.2015
Wirtschaftsrecht
BGH: Aufhebung eines Unternehmensvertrags mit einer abhängigen GmbH ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich

Der BGH hat mit Urteil vom 16.6.2015 - II ZR 384/13 – entschieden: Entsprechend § 296 Abs. 1 Satz 1 AktG kann ein Unternehmensvertrag mit einer abhängigen GmbH nur zum Ende des Geschäftsjahrs oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums aufgehoben werden.

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