BGH: Aufhebung eines Unternehmensvertrags mit einer abhängigen GmbH ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich
Der BGH hat mit Urteil vom 16.6.2015 - II ZR 384/13 – entschieden: Entsprechend § 296 Abs. 1 Satz 1 AktG kann ein Unternehmensvertrag mit einer abhängigen GmbH nur zum Ende des Geschäftsjahrs oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums aufgehoben werden.