BMJV: Aufbau der Marktwächter startet
Die Marktwächter nehmen mit dem Zuwendungsbescheid durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ihre Arbeit auf. Eine Anschubfinanzierung ermöglicht nun den Start der Aufbauphase für beide Marktwächter. Ab 2015 sollen sie den Markt beobachten und nach der Devise „Erkennen – Informieren – Handeln“ die Interessen der Verbraucher durchsetzen helfen. Die Marktwächter sind ein gemeinsames Vorhaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und der 16 Verbraucherzentralen.
Dazu der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas:
"Die Marktwächter werden die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. In unübersichtlichen Märkten werden sie die Klarheit und Transparenz erhöhen. Wenn Missstände und Fehlentwicklungen schneller aufgedeckt und bekämpft werden, dann profitieren davon nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch die Wirtschaft."
Klaus Müller, Vorstand des vzbv, begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung: „Die Marktwächter sind ein wichtiges Signal zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Die Probleme auf dem Finanzmarkt haben uns allen vor Augen geführt, dass ein Seismograph und eine bessere Kooperation zwischen Politik, Behörden, Wissenschaft und Verbraucherschützern nötig ist, um rechtzeitig Verwerfungen des Marktes ins Visier zu nehmen“.
Ziel der Marktwächter sei es, die Märkte genau zu beobachten und Verbraucher noch intensiver aufzuklären, so Müller. „Wir bauen ein Frühwarnsystem auf, von dem die Verbraucher und Aufsichtsbehörden profitieren sollen, indem wir Informationen zur Verfügung stellen.“
Das BMJV stellt mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von 1,5 Mio. Euro die Mittel für die Konzeption der Marktwächter bereit. Ab Februar 2015 können die Marktwächter dann aufgebaut werden. Der vzbv und die Verbraucherzentralen werden mit den Marktwächtern den Finanzmarkt und die digitalen Märkte systematisch beobachten, Verbraucherprobleme erfassen und identifizieren, Politik, Behörden und Verbraucher regelmäßig informieren sowie ihre rechtlichen Instrumente einsetzen.
In der Aufbauphase werden die Verbraucherzentralen und der vzbv zunächst die bundesweite Erfassung von Anfragen und Beschwerden optimieren, um eine vertiefte Marktbeobachtung aus Sicht der Verbraucher zu ermöglichen. Zudem wird der Dialog und Austausch mit Behörden, Verbrauchern und anderen Akteuren geführt, um auch deren Erwartungen beim Aufbau der Marktwächter zu berücksichtigen.
Der Finanzmarktwächter
Der Marktwächter beobachtet das Marktgeschehen, um frühzeitig Missstände zu erkennen und Lösungen aufzuzeigen. Nach der Devise „Erkennen – Informieren – Handeln“ werden Beobachtungen erfasst, analysiert und an relevante staatliche Aufsichtsstellen (insbesondere Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), Politik und Öffentlichkeit weitergegeben. Quelle für die Marktbeobachtungen sind Anfragen und Beschwerden der Verbraucher, die sich an die Verbraucherzentralen wenden. Vertiefende Analysen werden in Federführung von fünf fachlich spezialisierten Verbraucherzentralen durchgeführt: die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen und Sachsen. Die zentrale Koordination des Finanzmarktwächters liegt beim vzbv.
In den nächsten Jahren besteht aus Verbrauchersicht vor allem bei den Themen Altersvorsorge, Kredite und Versicherungen ein dringender Beobachtungs- und Untersuchungsbedarf. Auch Produkte auf dem Grauen Kapitalmarkt werden im Fokus stehen.
Der Marktwächter Digitale Welt
Der Marktwächter Digitale Welt geht gleichermaßen wie der Finanzmarktwächter vor. Die für ihn relevanten staatlichen (Aufsichts-)Stellen sind u.a. die Bundesnetzagentur, das Bundes-kartellamt und die Datenschutzaufsichtsbehörden. Die vertiefenden Analysen des Markt-wächters Digitale Welt werden in Federführung von fünf fachlich spezialisierten Verbraucherzentralen durchgeführt: die Verbraucherzentralen Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die zentrale Koordination liegt auch hier beim vzbv.
Untersuchungsbedarf besteht aus Verbrauchersicht neben den klassischen Telekommunikationsdienstleistungen u. a. beim eCommerce und mCommerce, bei digitalen Gütern und Dienstleistungen (wie Vergleichsportalen) sowie bei nutzergenerierten Inhalten.
(PM BMJV vom 17.10.2014)