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Wirtschaftsrecht
15.09.2010
Wirtschaftsrecht
OLG München: Arglistiges Handeln des Vertriebs bei steuersparenden Anlagemodellen

Mit Beschluss vom 6.9.2010 - 5 W 1997/10 - hat das OLG München entschieden: Trotz der zu Gunsten des Anlegers geschaffenen verfahrensmäßigen Erleichterungen beim Nachweis des Wissensvorsprungs der Bank bei steuersparenden Anlagemodellen, die seit BGHZ 168, 1 ff. Bestandteil der ständigen Rechtsprechung sind, hat der Anleger gleichwohl eine arglistige Täuschung des Vertriebs vorzutragen. Weder Evidenz noch institutionalisiertes Zusammenwirken im Sinne dieser Rechtsprechung ersetzen das Tatbestandserfordernis der arglistigen Täuschung durch den Vertrieb. Für arglistiges Handeln des Vertriebs ist aber eine Täuschungsabsicht nicht erforderlich; vielmehr genügt es, wenn der Vermittler unrichtige Behauptungen ins Blaue hinein aufstellt.

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