BGH: Anzeigepflicht des Erwerbs von GmbH-Geschäftsanteilen durch Schuldner
Der BGH hat mit Beschluss vom 15.4.2010 – IX ZB 175/09 – entschieden: Der Schuldner hat den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH und die Übernahme des Geschäftsführeramts unverzüglich anzuzeigen. Für die Annahme eines Verstoßes gegen seine Auskunftspflicht ist es ohne Bedeutung, wenn der Schuldner aus seiner Tätigkeit im Ergebnis keinen wirtschaftlichen Erfolg erzielt hat.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2010-1226-2 unter www.betriebs-berater.de