BGH: Anwendungsbereich von § 97 TKG
Mit Urteil vom 14.6.2012 - III ZR 227/11 - hat der BGH entschieden, dass § 97 TKG auch für Anbieter von telekommunikationsgestützten Diensten und Premium-Diensten gemäß § 3 Nr. 17a, 25 TKG gilt.
Mit Urteil vom 14.6.2012 - III ZR 227/11 - hat der BGH entschieden, dass § 97 TKG auch für Anbieter von telekommunikationsgestützten Diensten und Premium-Diensten gemäß § 3 Nr. 17a, 25 TKG gilt.
Corona Rechtsinformation
Die aktuelle weltweite Ausnahmesituation bringt für Unternehmen und für Einzelpersonen ein gesteigertes Informationsbedürfnis zu allen Rechtsfragen rund um Corona mit sich.
Melden Sie sich für den neuen Newsletter "Corona Rechtsinformation powered by Betriebs-Berater" an.
Corona-Ratgeber Recht:
Corona-Ratgeber Recht:
Welche Gesetze durch die Krise helfen" schnell für 24,90 Euro (zzgl MwSt.)
Verlag | Kontakt | Impressum | Mediadaten | Datenschutz | AGB | Autorenhinweise