BaFin: Anwendung der ESMA-Leitlinien für CSDR-Datenaustausch
Anfang April 2020 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA die deutsche Fassung ihrer Leitlinien für die standardisierten Verfahren und Protokolle für den Datenaustausch gemäß Art. 6 Abs. 2 der Vorschriften für die Organisation und Aufsicht von zentralen Verwahrstellen für Wertpapiere (Central Securities Depositories Regulation – CSDR) veröffentlicht. Die Leitlinien konkretisieren die Anforderung nach Art. 6 Abs. 2 der CSDR und nach Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1229. Gemäß dieser Regelung sollen Wertpapierfirmen Maßnahmen ergreifen, um die Zahl der gescheiterten Abwicklungen zu begrenzen. Wie können die Unternehmen dabei konkret vorgehen? Wertpapierfirmen sollten auf jeden Fall Vereinbarungen mit professionellen Kunden abschließen, die sicherstellen, dass sie zu dem Zeitpunkt, an dem das Geschäft stattfinden soll, über alle, für eine reibungslose Abwicklung notwendige Informationen verfügen. Die Leitlinien enthalten konkrete Ausführungen zu der Art und des Inhalts des Informationsaustauschs. Die BaFin erklärt, dass sie die Leitlinien in der Aufsichtspraxis anwenden wird.
(Aktuelles BaFin vom 11.5.2020)