OLG München: Anwendbarkeit der „Kick-back"-Rechtsprechung auf nicht bankmäßig gebundene, freie Anlageberater
Mit Urteil vom 12.1.2011 - 7 U 4798/09 - hat das OLG München entschieden: Die sogenannte „Kick-back"-Rechtsprechung des BGH (XI. Senat) ist im Falle der Beratung durch nicht bankmäßig gebundene, freie Anlageberater anwendbar, wenn der Kunde bereits für die Anlageberatung eine Vergütung gezahlt hat.