EuGH : Anwendbarkeit der EU-Klauselrichtlinie auf Formularverträge über juristische Dienstleistungen zwischen einem Anwalt und einem Verbraucher
Die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass sie auf Formularverträge über juristische Dienstleistungen anwendbar ist, die ein Rechtsanwalt mit einer natürlichen Person schließt, wenn diese nicht zu einem Zweck handelt, der ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
EuGH, Urteil vom 15.1.2015 – Rs.-C537/13