BGH: Anwendbarkeit des KWG und des Auslandsinvestmentgeset-zes auf den Erwerb von Aktien einer nicht börsennotierten Gesell-schaft türkischen Rechts (Entscheidungsreport)
BGH, Urteil vom 23.3.2010 - VI ZR 57/09
Zum Entscheidungsreport-------------------------------------------------------
Leitsätze (Nicht Amtlich)
1. Die durch ein Delikt vermittelte Verbindung ins Inland kann nicht durch eine engere Sonderbeziehung in das Ausland (hier: Türkei) überwunden werden, wenn der Kläger Ansprüche aus deliktischem Verhältnis im Inland beim Erwerb der Anteile herleitet und durch denselben Erwerbsvorgang das schuldrechtliche Sonderverhältnis zwischen den Parteien erst begründet worden ist.
2. Die Veräußerung eigener Aktien eines Unternehmens stellt kein Bankgeschäft im Sinne des Einlagengeschäfts nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG a.F. dar.
3. Bei einer zu jeder Zeit rückzahlbaren Geldanlage mit fester Rendite handelt es sich um ein verzinstes Darlehen.
4. Ist nach einer Anlagestrategie nicht eine bloße Partizipation am Kapitalwert von unternehmerisch selbständig bleibenden Anlageobjekten gewollt, sondern ein die Selbständigkeit einschränkender Eintritt in deren unternehmerische Entscheidungs- und Verantwortungsbereiche, entspricht eine Kapitalanlage nicht dem Wesen des Investments des Auslandinvestmentgesetzes.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Thorsten Voß, Partner, RA bei Schulte Riesenkampff, Frankfurt