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Wirtschaftsrecht
06.12.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Anwaltliches Organisationsverschulden

Mit Beschluss vom 3.11.2010 – XII ZB 177/10 – hat der BGH entschieden: Besteht in einer Anwaltskanzlei die Möglichkeit, dass ein Rechtsanwalt selbst Fristen streicht und bleibt offen, wer eine Frist zu Unrecht gestrichen hat, so muss der Rechtsanwalt ein eigenes Verschulden ausräumen und gegebenenfalls zu den organisatorischen Maßnahmen, die er zur Vermeidung von Fehlerquellen durch die Kompetenzüberschneidung getroffen hat, Stellung nehmen.

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