SG Freiburg: Anwaltliche Tätigkeit in Steuerberatungs-oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Das SG Freiburg hat mit Urteil vom 25.1.2018 – S 14 R 3366/17 – entschieden, dass , wenn ein Rechtsanwalt als (Mit-)Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft eingestellt worden und er dort überwiegend (80 %) als Rechtsanwalt in der steuerlichen Beratung der Mandanten der Gesellschaft tätig ist, es sich um eine anwaltliche Tätigkeit handelt, für die der Rechtsanwalt einen Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten des anwaltlichen Versorgungswerks hat (Umsetzung des BSG-Urteils v. 15.12.2016 – B 5 R 7/16 R).
Die Entscheidung wurde mitgeteilt von RA Martin Huff, LLR Rechtsanwälte in kKln.