OLG München: Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers
Das OLG München hat mit Beschluss vom 11.5.2010 - 31 Wx 14/10 - entschieden: Ein Antrag auf gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern wird unzulässig, wenn der Antragsteller seine Aktionärsstellung verliert. Das gilt auch dann, wenn infolge eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre seine Anteile auf den Hauptaktionär übergehen.