OLG Stuttgart: Ansprüche zwischen Gesellschaftern einer GmbH wegen verdeckter Gewinnausschüttung
Mit Beschluss vom 15.2.2013 - 14 U 5/13 - hat das OLG Stuttgart entschieden: Ansprüche zwischen Gesellschaftern einer GmbH wegen verdeckter Gewinnausschüttung ergeben sich nicht aus einer analogen Anwendung von § 31 Abs. 1 GmbHG.