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Wirtschaftsrecht
19.07.2019
Wirtschaftsrecht
KG Berlin: Anspruch eines zu Unrecht nicht in die Gesellschafterliste eingetragenen GmbH-Gesellschafters auf Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste

Das KG Berlin hat mit Beschluss vom 10.7.2019 – 2 W 16/19 - entschieden: 1. Entsprechend der Rechtslage bei § 67 Abs. 2 AktG steht auch einem zu Unrecht nicht in die Gesellschafterliste eingetragenen Gesellschafter einer GmbH ein Anspruch auf Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste zu, den er im Wege der Leistungsklage gegen die Gesellschaft durchsetzen kann.
2. Ein solcher Anspruch besteht auch dann, wenn der tatsächlich eingetragene Scheingesellschafter der Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste widerspricht. Der Berechtigte muss sich nicht darauf verweisen lassen, die Rechtslage zunächst in einem Rechtsstreit mit dem eingetragenen Listengesellschafter (Prätendentenstreit) zu klären.

 

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