BGH: Anspruch des gekündigten Geschäftsführers auf Karenzentschädigung keine Masseschuld
Mit Beschluss vom 8.10.2009 – IX ZR 61/06 – hat der BGH entschieden: Kündigt der Insolvenzverwalter den Anstellungsvertrag eines Gesch äftsführers der Schuldnerin (GmbH), ohne dass beiderseits weitere Erklärungen abgegeben wurden, so ist der Anspruch des gekündigten Geschäftsführers auf Karenzentschädigung aus einem vertraglichen Wettbewerbsverbot keine Masseschuld.