BGH : Anspruch des Sicherungszessionars gegen den Insolvenzverwalter auf Herausgabe des Erlangten
Der BGH hat mit Urteil vom 22.10.2015 - IX ZR 171/14 – entschieden: Der Sicherungszessionar, dessen Forderung nach nochmaliger, an sich unwirksamer Abtretung gemäß §§ 408, 407 BGB erloschen istund dessen dadurch entstandener Bereicherungsanspruch aus § 816 Abs. 2 BGB infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung wegen Wegfalls der Bereicherung des Bereicherungsschuldners nicht mehr durchsetzbar ist, hat gegen den Verwalter Anspruch auf Herausgabe des Erlangten.