BGH: Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom Kaufvertrag
Der BGH hat mit Urteil vom 28.11.2008 - VIII ZR 16/07 entschieden, dass durch den Rücktritt vom Kaufvertrag ein Anspruch auf Schadensersatz statt
der Leistung auch insoweit nicht ausgeschlossen wird, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der dadurch entstanden ist, dass dem Käufer infolge
des Mangels der Kaufsache deren Nutzung entgeht; dies gilt auch für einen infolge
der Rückgabe der mangelhaften Sache entstandenen Nutzungsausfall. Bei der Feststellung, ob dem Käufer durch die (aufgrund des Rücktritts erfolgte) Rückgabe der mangelhaften Sache ein Vermögensschaden wegen Nutzungsausfalls entstanden ist, sind die vermögensmäßigen Folgen des Rücktritts nach den
allgemeinen Regeln zu berücksichtigen.