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Wirtschaftsrecht
18.06.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Anspruch auf Herausgabe gezogener Nutzungen aus wirksam angefochtenen Steuerzahlungen

Mit Urteil vom 24.5.2012 - IX ZR 125/11 - hat der BGH entschieden: Der Fiskus ist von der Rechtshandlung an dem Insolvenzverwalter zur Herausgabe gezogener Nutzungen aus wirksam angefochtenen Steuerzahlungen verpflichtet, wobei es auf die steuerliche Ertragshoheit nicht ankommt. Als gezogene Nutzungen herauszugeben sind Zinserträge von Einnahmeüberschüssen, die im Haushaltsvollzug ausnahmsweise zeitweilig nicht benötigt werden, und ersparte Zinsen für Kassenverstärkungskredite oder andere staatliche Refinanzierungsinstrumente, die infolge des Eingangs wirksam angefochtener Steuerzahlungen zurückgeführt oder vermieden worden sind.

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