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Wirtschaftsrecht
02.05.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Anspruch auf Erfüllung einer Gewinnzusage als nachrangige Forderung

Mit Urteil vom 13.3.2008 - IX ZR 117/07 - hat der BGH entschieden: Der Verbraucher, der einen Anspruch auf Erfüllung einer Gewinnzusage in der Insolvenz des Versenders geltend macht, ist nachrangiger Insolvenzgläubiger.

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