BGH: Anspruch auf Erfüllung einer Gewinnzusage als nachrangige Forderung
Mit Urteil vom 13.3.2008 - IX ZR 117/07 - hat der BGH entschieden: Der Verbraucher, der einen Anspruch auf Erfüllung einer Gewinnzusage in der Insolvenz des Versenders geltend macht, ist nachrangiger Insolvenzgläubiger.