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Wirtschaftsrecht
10.01.2019
Wirtschaftsrecht
BGH: Anscheinsbeweis in Kartellschadensersatzprozessen – Schienenkartell

Mit Urteil vom 11.12.2018 – KZR 26/17 - hat der BGH entschieden: Bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell sind die Voraussetzungen für einen Anscheinsbeweis weder hinsichtlich des Eintritts eines Schadens noch hinsichtlich der Kartellbefangenheit einzelner Aufträge erfüllt.

 

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