BGH: Anscheinsbeweis in Kartellschadensersatzprozessen – Schienenkartell
Mit Urteil vom 11.12.2018 – KZR 26/17 - hat der BGH entschieden: Bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell sind die Voraussetzungen für einen Anscheinsbeweis weder hinsichtlich des Eintritts eines Schadens noch hinsichtlich der Kartellbefangenheit einzelner Aufträge erfüllt.