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Wirtschaftsrecht
08.02.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Anrechnung von Ausgleichszahlungen auf die Abfindungszinsen

Mit Urteil vom 10.12.2007 - II ZR 199/06 - hat der BGH entschieden, dass die Anrechnung der vom außenstehenden Aktionär auf der Grundlage des Ge-winnabführungsvertrages empfangenen Ausgleichszahlungen (§ 304 AktG) auf die Abfindungszinsen (§ 305 Abs. 3 S. 3 AktG) nach den "Referenzzeiträumen" der einzelnen Kalender- bzw. Geschäftsjahre vorzunehmen ist. Danach gebührt dem abfindungsberechtigten Aktionär - bezogen auf die jeweiligen Referenzzeiträume - die Differenz zwischen Ausgleichszahlung und Abfindungszinsen nicht nur dann, wenn der empfangene Ausgleich niedriger ist, sondern auch im umgekehrten Fall, wenn die gesetzlich vorgegebene Mindestdurchschnittsverzinsung für die Abfin-dung in jenem Zeitraum hinter dem (höheren) Ausgleich zurückbleibt (Bestätigung von BGHZ 152, 29; 155, 110).

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