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Wirtschaftsrecht
18.09.2015
Wirtschaftsrecht
EuGH : Anpassung der Haftung von Mutter- und Tochtergesellschaft – Total/Kommission

Der EuGH hat mit Urteil vom 17.9.2015 – Rs. C-597/13 P – die gesamtschuldnerisch mit Total France gegen Total verhängte Geldbuße von 128 Mio. Euro auf 125 Mio. Euro herabgesetzt. Das Gericht hat nämlich dadurch einen Rechtsfehler begangen, dass es die gegen Total verhängte Geldbuße nicht an die herabgesetzte Geldbuße ihrer Tochtergesellschaft Total France angepasst hat. In einer Situation, in der sich die Haftung einer Muttergesellschaft vollständig von der ihrer Tochtergesellschaft ableitet und kein weiterer Faktor das der Muttergesellschaft vorgeworfene Verhalten individuell konkretisiert, darf die Haftung der Muttergesellschaft nicht über diejenige ihrer Tochtergesellschaft hinausgehen. Der Gerichtshof weist ferner darauf hin, dass es, wenn die Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaft Parallelklagen erheben, die denselben Streitgegenstand haben (wie dies vorliegend vor dem Gericht der Fall war), nicht nur die verfahrensrechtliche Möglichkeit gibt, im Rahmen der von der Muttergesellschaft erhobenen Klage das Ergebnis der Klage der Tochtergesellschaft, deren Verhalten ihr zugerechnet wird, zu berücksichtigen, sondern dass grundsätzlich auch der Muttergesellschaft, deren Haftung vollständig abgeleitet ist, jede Reduzierung der Haftung ihrer Tochtergesellschaft zugute kommen muss.

(PM EuGH vom 17.9.2015)

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