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Wirtschaftsrecht
08.06.2012
Wirtschaftsrecht
Bundeskartellamt: Anonymes Hinweisgebersystem eingerichtet

Das Bundeskartellamt hat am 1.6.2012 ein elektronisches System zur Entgegennahme von anonymen Hinweisen auf Kartellverstöße freigeschaltet. Das Systemist in langjähriger Praxis von Landeskriminalbehörden erprobt. Es garantiert die Anonymität von Informanten und ermöglicht dennoch eine fortlaufende wechselseitige Kommunikationmit Ermittlern des Bundeskartellamts über einen geschützten elektronischen Briefkasten. Andreas Mundt erklärte: „Kartelle finden im Verborgenen statt und die Beteiligten verhalten sich meist äußerst konspirativ. Insider-Wissen kommt bei der Aufdeckung und Zerschlagung der Kartelle eine entscheidende Bedeutung zu. Das neue System gibt nun auch solchen Informanten, die sich aus Furcht vor Repressalien bislang nicht bei uns gemeldet haben, eine Möglichkeit, die Kartellverfolgung zu unterstützen.“ Das Hinweisgebersystem macht die Aufdeckung von Kartellen wahrscheinlicher. Dadurch werden geheime Absprachen unsicherer und Kartelle destabilisiert. Zusätzlich erhöht dies nach den Erfahrungen des Bundeskartellamts die Anreize für die Kartellanten selbst, das Bonusprogramm des Amtes in Anspruch zu nehmen und Kartelle als Kronzeuge offenzulegen. Insgesamt gesehen bedeutet die Einführung des Hinweisgebersystems somit eine weitere Stärkung der Kartellverfolgung, deren Effektivität in den vergangenen Jahren durch verschiedene Maßnahmen des Bundeskartellamts kontinuierlich gesteigert und zum Nutzen der Gesamtwirtschaft und der Verbraucher weiter verbessert werden konnte.
(PM Bundeskartellamt vom 1.6.2012)

--> Vgl. hierzu auch den Beitrag von Kollmann in einer der kommenden Ausgaben des BB.

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