BGH: Annahme einer marktbeherrschenden Stellung i. S. v. Art. 82 EG - Reisestellenkarte
Der BGH hat mit Urteil vom 3.3.2009 - KZR 82/07 - entschieden: Im Anwendungsbereich des Art. 82 EG reicht es für die Annahme einer marktbeherrschenden Stellung aus, dass ein Unternehmen aufgrund seiner Stellung auf einem vorgelagerten Markt einen wirksamen Wettbewerb auf einem nachgelagerten Markt verhindern kann. Haben mehrere Unternehmen aufgrund ihrer Stellung auf einem vorgelagerten Markt neben- und unabhängig voneinander die Möglichkeit, wirksamen Wettbewerb auf einem nachgelagerten Markt zu verhindern, kann jedes von ihnen marktbeherrschend i. S. des Art. 82 EG sein.