BGH : Annahme einer Kennzeichnungsschwäche eines aus einer Buchstabenfolge bestehenden Zeichens – ISET/ISETsolar
Mit Beschluss vom 2.4.2015 - I ZB 2/14 – hat der BGH entschieden: Die Annahme der Kennzeichnungsschwäche eines aus einer Buchstabenfolge bestehenden Zeichens kann nicht allein darauf gestützt werden,dass diese Buchstabenfolge in ein Abkürzungswörterbuch aufgenommen worden ist. Eine solche Eintragung ist keine hinreichende Grundlage für die Feststellung, dass eine Abkürzung dem gängigen Sprachgebrauch entspricht und deshalb vom angesprochenen Verkehr als beschreibend aufgefasst wird.