BGH: Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Der BGH hat mit Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07 - entschieden: Mietet ein Verkehrsunfallgeschädigter bei einem Autovermieter ein Ersatzfahrzeug zu einem überhöhten Preis an, ohne sich nach der Höhe der Mietwagenkosten anderweit erkundigt zu haben, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, ein günstigerer Tarif sei ihm nicht zugänglich gewesen.