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Wirtschaftsrecht
04.04.2012
Wirtschaftsrecht
OLG Düsseldorf: Anmeldung des Ausscheidens eines GmbH-Geschäftsführers betrifft Grundlagen des kaufmännischen Unternehmens

Mit Beschluss vom 16.3.2012 - I-3 Wx 296/11 - hat das OLG Düsseldorf entschieden: Die Anmeldung des Ausscheidens eines GmbH-Geschäftsführers ist nicht lediglich ein Geschäft des „laufenden Betriebs", sondern betrifft mit Rücksicht auf die dem Geschäftsführer zukommende Organstellung und die damit einhergehende umfassende Vertretungsbefugnis die Grundlagen des kaufmännischen Unternehmens. Der gesetzliche Umfang von Prokura und Handlungsvollmacht reicht als Bevollmächtigung für die Anmeldung des Ausscheidens eines Geschäftsführers einer GmbH zum Handelsregister nicht aus.

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